Europäischer Gerichtshof: SCHUFA-Score nicht alleiniges Kriterium für Bonität
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der SCHUFA-Score nicht der alleinige Faktor sein darf, um Verträge zwischen Unternehmen und Kunden zu regeln. Dieses Urteil resultiert aus einem deutschen Fall und markiert eine bedeutende Rüge aus Luxemburg gegenüber der SCHUFA. Die bisherige Datensammlung und landesweite Bewertung von Kunden, wie sie seit Jahren von der SCHUFA praktiziert wird, verstößt laut dem Europäischen Gerichtshof gegen das europäische Datenschutzrecht – insbesondere dann, wenn das Scoring, also die Bewertung, entscheidend ist, ob beispielsweise ein Kredit oder ein günstiger Stromvertrag gewährt wird.
EuGH-Urteil: Klärung des SCHUFA-Verhältnisses zur DSGVO gefordert
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden brachte den Fall einer Kundin vor den Europäischen Gerichtshof, die aufgrund ihres SCHUFA-Scores keinen Kredit erhielt. Ziel war es, dass der EuGH das Verhältnis der SCHUFA zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) klärt. Die Kundin forderte von der SCHUFA die Löschung eines Eintrags und den Zugang zu ihren Daten. Zwar erhielt sie ihren Score-Wert und allgemeine Berechnungsinformationen, nicht aber die genaue Methode der Bewertung. Laut den EU-Richtern könnte das automatisierte Datensammeln, insbesondere das “Profiling”, diskriminierend sein.
Deutsche Gerichte im Fokus: SCHUFA-Bewertung auf dem Prüfstand
Trotz nationaler Sonderregeln erachten die EU-Richter das deutsche Gesetz möglicherweise als unzureichenden Schutz der Bürger gemäß europäischem Recht. Eine endgültige Klärung obliegt nun dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden. Bis dahin bleibt die SCHUFA in Deutschland maßgeblich für die Zahlungsfähigkeit von Kunden zuständig.
Die SCHUFA betonte in einer ersten Reaktion, dass dieses Urteil ihre Arbeitsweise nicht einschränke. Allerdings bleibt der Disput bestehen, denn die Signale aus Luxemburg verdeutlichen, dass Datensammlung und Bewertung nur unter strengen Bedingungen zulässig sind.
Einschätzung des SCHUFA-Scores
Die SCHUFA, offiziell “Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung”, sammelt umfangreiche Daten, aus denen sie die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern errechnet. Ein Basis-Score von 0 bis 100 Prozent prognostiziert die Wahrscheinlichkeit, mit der jemand finanziellen Verpflichtungen nachkommt. Ein höherer Score bedeutet höhere Kreditwürdigkeit. Regelmäßig unpünktliche Zahlungen oder Mahnungen wirken sich negativ auf den Score aus. Über 10.000 Vertragspartner erhalten auf Anfrage eine Bonitätsbewertung ihrer Kunden von der SCHUFA, darunter Banken, Versandhändler, Mobilfunkanbieter und Energieversorger.
Jetzt SCHUFA Daten löschen lassen
Auch ohne hohe Kosten für einen Rechtsanwalt, können Sie nun bei der SCHUFA die Löschung Ihrer Daten beantragen. Mit der Vorlage “Schufa Anschreiben”, welche auf das heutige Urteil Bezug nimmt, haben Sie gute Chancen die Datenlöschung zu erzwingen und die Nutzung des SCHUFA Score zu untersagen. Einfach Vorlage ausdrucken, Ihre Daten eintragen und absenden.
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